Wenn Ihre Rechnungen nicht bezahlt werden, können Sie bestimmte Schritte einleiten, um trotzdem Ihr Geld zu erhalten. Zuerst muss gemahnt werden. Sollte die Zahlung noch immer nicht geleistet werden, können Sie beim zuständigen Betreibungsamt ein Betreibungsbegehren stellen. Dem oder der Schuldner:in wird dann der Zahlungsbefehl zugestellt. Erhebt der oder die Schuldner:in Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl, muss der oder die Gläubiger:in beim zuständigen Gericht ein Rechtsöffnungsbegehren stellen und dieses begründen.
Egal ob Privatperson oder Unternehmen, ich beantworte Ihre Fragen zu Betreibungs- und Konkursverfahren und helfe Ihnen, Ihren Fall zu gewinnen. In einer Erstberatung lernen wir uns kennen und besprechen unsere Möglichkeiten. In darauf folgenden Beratungen legen wir die weiteren Schritte fest, sei es, um ein Betreibungsverfahren einzuleiten oder auch eines abzuwenden.