Das Familienrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die Rechte und Pflichten von Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen, Eltern und Kindern.
Das Ziel des Familienrechts ist es, Stabilität und Harmonie in einer Familie zu bewahren und die einzelnen Mitglieder einer Familie zu schützen. Es lässt sich in mehrere Themenbereiche unterteilen, die verschiedene Aspekte des Zusammenlebens behandeln.
Im Familienrecht spielen viele Emotionen mit. Das Vertrauen zu Ihrer Anwältin ist wichtig. Deshalb starte ich mit einem Erstgespräch, in dem wir uns kennenlernen und den Boden für eine Zusammenarbeit legen.
Nach dem Erstgespräch wird es technisch. Es gibt viele Formalitäten und Abläufe zu beachten, die von Fall zu Fall anders angegangen werden müssen. Wir arbeiten eng zusammen und gehen diesen Weg gemeinsam.