Im Erbrecht wird der Übergang des Vermögens eines verstorbenen Menschen an eine oder mehrere Personen geregelt. Erblassende können die Verteilung mittels Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen. Falls kein Dokument vorliegt, welches die Erbfolge definiert, wird diese durch das Gesetz geklärt.
Das Erben führt oft zu Streitigkeiten unter den Begünstigten. Der Gang zum Gericht kann nötig sein, um dem Willen der verstorbenen Person Geltung zu verschaffen.
In einer individuellen Beratung beantworte ich Ihre Fragen zum Thema Erben und helfe Ihnen, die nötigen Dokumente vorzubereiten. Erledigen Sie dies vor dem Tod, beugen Sie Unklarheiten vor und vermeiden Konflikte unter den Hinterbliebenen. Falls es zu Uneinigkeiten nach dem Tode kommt, helfe ich Ihnen, Ihren Erbanspruch zu berechnen und zu erhalten, was Ihnen zusteht.